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2. GOTT
Sachgemäß ist es zu sagen:
l Der Begriff
Allah (zusammengesetzt aus dem arabischen Artikel al- und ilãh
= Gott) bedeutet DER Gott und ist das arabische Wort für Gott schlechthin.
Auch arabische Bibelübersetzungen verwenden für „Gott“ die Bezeichnung „Allah“.
l Allah
als der eine und einzige Gott (= Monotheismus) ist die zentrale
Grundlage des islamischen Glaubens.
l Der Koran
vertritt die Überzeugung, dass alle Gesandten und Propheten ein und denselben
Gott verkünden. Allah/Gott ist nach koranischer Überzeugung identisch mit dem
Gott der Thora und des Evangeliums.
Und sagt:
„Wir glauben an das, was (als Offenbarung) zu uns, und was zu euch herabgesandt
worden ist.
Unser und
euer Gott (ilãh) ist einer. Ihm
sind wir ergeben (muslim).“ (Sure 29,46)
Ebenso hält der Koran Allah für den einzigen Gott aller
Religionen, die von einem Gott verkünden. Dieses Phänomen ist als
„inklusive Absolutheit“ bezeichnet worden (G. Mensching).
l
Charakteristisch für das islamische Gottesverständnis sind die Namen und
Eigenschaften, die den einzigen Gott seinem Wesen und Handeln nach zugeordnet
werden. Man spricht von den „hundert schönsten Namen Allahs“, die in Nominalform
in Koran und Sunna vorkommen. Darüber hinaus lassen sich weitere Namen und
Eigenschaften aus der Vielfalt seiner Manifestationen ableiten.
l Folgende
Wesensmerkmale werden besonders hervorgehoben und sind daher für das
Gottesverständnis des Islam wichtig: „der Lebendige“, „der Beständige“, „der
Erhabene“, „der Wollende“, „der Weise“, „der Wissende“.
l Als
Handelnder wir Gott folgendermaßen beschrieben: „Schöpfer und Erhalter“,
„Gestalter“, „Lebensgewährer und Lebensnehmer“.
l Gottes
Beziehungen zu seinen Geschöpfen sind nach islamischem Verständnis vor allem
von zwei Haupteigenschaften bestimmt: Der Barmherzigkeit, zu der er sich
als der Allmächtige Gott nach dem Koran selbst verpflichtet hat (vgl.
Sure 6,12 und 6, 54) und der daraus resultierenden Gerechtigkeit.
Auf Gottes Barmherzigkeit weisen aus der Fülle der
Gottesnamen u.a. folgende hin: ar-raḥmãn ar-raḥĩm („der Erbarmer, der
Gnädige“), „der stets Verzeihende“, „der die Reue Annehmende“, „der Liebevolle“
„der Gütige“ (al-karĩm), „der Fürsorgliche“.
Auf die Gerechtigkeit beziehen sich folgende
Gottesnamen: „der Gerechte“, „der gerecht Handelnde“, „der schlichtende Richter“
(=ḥakam, nicht nur der „Richter“ schlechthin), „der vertrauenswürdiger
Sachwalter“, „der Zeuge“, „der Rechner“, „der den Ungerechten der Gerechtigkeit
Unterwerfende“.
l Der nach den
oben beschriebenen Eigenschaften handelnde Gott offenbart den Menschen sein Wort
(nicht seinen „Willen“!), nicht aber sich selbst. Die gesamte Schöpfung – also
der Mensch und die ihn umgebende Mitwelt – gilt als Zeichen Gottes. Nach
dem Koran gilt generell: „Nichts ist ihm gleich“ (Sure 42,11). Daraus wird eine
Reihe von negativen Analogien (NICHT-Bestimmungen) abgeleitet: Er ist nicht
Körper, noch Geist, weder räumlich noch zeitlich, weder sichtbar noch in
Abbildungen erfassbar.
Jedoch ist er überall präsent. Er ist dem Menschen näher,
„als seine Halsschlagader“ (Sure 50,16). Gott ist im Herzen des Gläubigen zu
finden (Hadith qudsĩ).
Unsachgemäß ist:
l aus der
Allmacht Gottes zu folgern, dass dieser Gott „gewalttätig“, „hart“, „gnadenloser
Herrscher“, „erbsrmungslos aburteilender Richter“ sei;
l aus seinem
von Weisheit geleiteten Willen eine „unberechenbare Willkür“ abzuleiten;
l zu
verschweigen, dass Allah und er Gott der Thora und des Evangeliums nach
koranischem Verständnis identisch sind;
l eine
ausschließlich auf normierte Gerechtigkeit/Formalgesetze beruhende
Gott-Mensch-Beziehung abzuleiten und die Barmherzigkeit Gottes sowie seine
Bereitschaft zur Vergebung zu verschweigen oder zu vernachlässigen;
l aus der
Tatsache, dass nach islamischem Verständnis Gott nicht sich selbst,
sondern sein Wort offenbart, die Minderwertigkeit der koranischen
Offenbarung abzuleiten;
l Gott als
gefühlloses, abstraktes Prinzip von Normierung darzustellen, als Gott, der seine
Allmacht missbraucht, um den Menschen seinen Willen aufzuzwingen, der
unberechenbar und willkürlich handelt und dem Menschen unnahbar fern bleibt;
l die
Beziehungen des Menschen zu Gott ausschließlich oder zumindest überwiegend durch
die menschlichen Leistungen bestimmt („Werkgerechtigkeit“) zu definieren.
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