pauker.at

Kirchenlatein Deutsch jemanden widerlegen

Übersetze
FilternSeite < >
DeutschKirchenlateinKategorieTyp
dem Menschen jemanden beweisen
ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
ad hominem demonstrare Verb
dem Menschen etwas widerlegen jemanden widerlegen
ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
ad hominem demonstrare Verb
evinzieren
evinzieren: {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
evincere rechtVerb
preisen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare Verb
wiedererlangen irreg.
evinzieren: {JUR} I. Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. {JUR} {gerichtlich}wiedererlangen
evincereVerb
verunglimpfen neuzeitlich
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare Verb
diffamieren herkömmlich, neuzeitlich
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare relig, allgVerb
verleumden neuzeitlich
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare Verb
rühmen herkömmlich
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare Verb
in Verruf bringen neuzeitlich
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare Verb
( sich zu ...) bewegen lassen reflexiv
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincereVerb
sich durch Tränen zu Mitleid bewegen lassen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
lacrimis ad miserationem evinci
dahinbringen (zu)
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
hinausgelangen über irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.11.2024 11:20:03
neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit
Ä
  <-- Eingabehilfe einblenden - klicken