ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
evinzieren: {JUR} I. Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. {JUR} {gerichtlich}wiedererlangen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
diffamare: I. a) diffamieren: preisen rühmen {Religion} II. {neuzeitlich} {genau das Gegenteil} diffamieren: jemanden in seinem Ansehen, etwas in seinem Wert herabsetzen, verunglimpfen, verleumden, jemanden / etwas in Verruf bringen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;