I. schmerzensreiche Mutter; {Religion} {Kunst} Mater dolorosa (schmerzensreiche Mutter) {f} die Darstellung Marias in ihrem Schmerz über die Leiden ihres Sohnes II. {Religion} Mater dolorosa {f} "Beiname" Marias / Mutter Jesu;
I. schmerzensreiche Mutter, {Religion} {Kunst} Mater dolorosa (schmerzensreiche Mutter) {f} die Darstellung Marias in ihrem Schmerz über die Leiden ihres Sohnes II. {Religion} Mater dolorosa {f} "Beiname" Marias / Mutter Jesu;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für:
I. a) Sitzung {f}, Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen)
II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung
III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für:
I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen);
II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung
III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für:
I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen);
II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung
III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
con, mit / zusammen > dominatio, condominatio {f}: I. Kondominium {n} / Kondomination {f} für (Gewalt)Herrschaft mehrerer Staaten über dasselbe Gebiet; zusammen Gewalt ausüben, Mitherrschen, Mitherrschen {n}, Zusammenherrschen {n}; b) Gebiet, das unter der Herrschaft mehrerer Staaten steht;
con, mit / zusammen > dominatio, condominatio {f}: I. Kondominium {n} / Kondomination {f} für (Gewalt)Herrschaft mehrerer Staaten über dasselbe Gebiet; zusammen Gewalt ausüben, Mitherrschen, Mitherrschen {n}, Zusammenherrschen {n}; b) Gebiet, das unter der Herrschaft mehrerer Staaten steht;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen); II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
veni, vidi, vici: I. ich kam, ich sah, ich siegte / veni, vidi, vici angeblicher Ausspruch Caesars über seinen Sieg bei Zela 47 vor Christus: kaum angekommen, schon gewonnen (von einem überaus raschen Erfolg)
ecclesia: I. Ekklesia {f}, Kirche {f}; II. {Kunst} in der Kunst die Verkörperung des Neuen Testaments in Gestalt einer Frau mit einer Binde über den Augen, Krone, Kelch und zerbrochenen Kreuzstab (immer zusammen mit der Synagoge dargestellt);
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
per {Präposition} mit Akk.: I. a) durch b) über c) vor … hin, längs, entlang d) II. {zeitlich} a) durch, hindurch b) während, im Verlauf III. {übertragen} a) mittels b) {kausal} wegen, infolge, aus, deswegen c) unter (dem), während IV. um, bei; per; IV. {Stück/Menge} a) je, pro, b) {Datum} bis zum, am {Präfix}: I. (hin)durch, ringsum, umher, darüber hinaus;
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen zu aufgrund der Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);
confiscare: I. konfiszieren, beschlagnahmen, einziehen, wegnehmen, [ist nichts anderes als staatliches klauen von Menschen ausgeübt zu anderen Menschen aufgrund einer Fiktion (immateriell / nicht stofflich), der man nicht zugestimmt hatte, die Klauer hingegen zu aufgrund der Ausübung] (klauen von Staatswegen, gerichtlich aufgrund einer Fiktion, Staat = unstofflich, fiktiv, kein Mensch, immateriell; der Staat ist noch nicht einmal ein Ding / Sache, kann man nicht sehen, anfassen somit ein Unding {n}), Konfiskation {Nomen}, (c im lateinischen = k im Deutschen);