evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
venenum: I. Venenum {n} / Heilmittel abwertend Zaubertrank {m} / Zaubermittel, Schönheitsmittel {n} II. Venenum {neologisch} für Gift {n} (irgendwann für das Gegenteil verwendet Heilmittel Einst, Umwandlung zu Gift)
venenum: I. Venenum {n} / Heilmittel abwertend Zaubertrank {m} / Zaubermittel, Schönheitsmittel {n} II. Venenum {neologisch} für Gift {n} (irgendwann für das Gegenteil verwendet Heilmittel Einst, Umwandlung zu Gift)
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
{veraltet} Fiskal {m}, Amtsträger, der vor Gerichten die vermögenswerten Rechte des Kaisers oder eines Landesherrn zu vertreten hatte. II. Einnahmen von der kaiserlichen Schatzkammer, Gelder von der kaiserlichen Schatzkammer
ad calendas graecas: I. an den griechischen Kalenden / Calenden {bezahlend}, die Griechen kannten keine "Calendae" / Kalenden bei den Römern an von daher wurde dann ad calendas graecas erschaffen, um diese zum Zahlen zu bewegen; Zahlungstermine (Fälligkeiten) am Monatsersten {des altrömischen Monats} II. {fig.} am Sankt-Nimmerleins-Tag {m} bezahlen, niemals {Adv.}
ad calendas graecas: I. an den griechischen Kalenden / Calenden {bezahlend}, die Griechen kannten keine "Calendae" / Kalenden bei den Römern an von daher wurde dann ad calendas graecas erschaffen, um diese zum Zahlen zu bewegen; Zahlungstermine (Fälligkeiten) am Monatsersten {des altrömischen Monats} II. {fig.} am Sankt-Nimmerleins-Tag {m} bezahlen, niemals {Adv.}
ad calendas graecas: I. an den griechischen Kalenden / Calenden {bezahlend}, die Griechen kannten keine "Calendae" / Kalenden bei den Römern an von daher wurde dann ad calendas graecas erschaffen, um diese zum Zahlen zu bewegen; Zahlungstermine (Fälligkeiten) am Monatsersten {des altrömischen Monats} II. {fig.} am Sankt-Nimmerleins-Tag {m} bezahlen, niemals {Adv.}
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
mutare: I. ändern, abändern, verändern, wechseln, abwechseln, umwechseln, tauschen, umtauschen, vertauschen, mutieren; II. mutieren {Biologie} sich spontan im Erbgefüge ändern III. mutieren {Medizin} sich im Stimmwechsel befinden;
ad manus medici: ad manus medici | zu Händen des Arztes Hinweis bei Medikamenten, Abkürzung ad m. m.; ad manum medici als Bezeichnung mit der Bedeutung zur Hand des Arztes
intelligo, ut credam: I. intelligo, ut credam / ich gebrauche den Verstand, um zum Glauben zu kommen zusammenfassende Formel für die Lehren P. Abaelards (1079 - 1142);
I. {hist.} Faszes {Rutenbündel mit Beil, Abzeichen des altrömischen Liktoren als Symbol der Amt[s]gewalt der römischen Magistrate und ihres Rechts, zu züchtigen und die Todesstrafe zu verhängen II. {fig.} {Jur} Amt[s]gewalt {f} III. Bund, Bündel