adaptere: I. anpassen, bearbeiten, herrichten, (ver)ändern II. {Fachsprache} adaptieren für anpassen III. bearbeiten, z.Verklebung B. einen Roman für den Film adaptieren IV. {österr.} eine Wohnung, ein Haus für einen bestimmten Zweck herrichten;
confindere: I. spalten, (zer)teilen, einteilen, konfinieren für a) {Recht} in bestimmte Bezirke einteilen, b) {JUR} den Aufenthalt einer Person durch gerichtliche Anordnung auf einen bestimmten Ort beschränken;
subversio {f}: I. Umkehr {f}, Umsturz {m}, Zerstörung {f}, Subversion {f} meist im Verborgenen betriebene, auf den Umsturz des bestehenden staatlichen Systems (Konstrukts) zielende Tätigkeit;
domicilium {n}: I. Domizil {n}, Wohnsitz {m}, Heim {n}, Wohnhaus {n}, Wohnung {f} II. Zahlungsort {m} von Wechseln III. {Astrologie} Domizil {n} für einen bestimmten Planeten zugeordnetes Tierkreiszeichen
Exsudat: {Medizin} entzündliche Ausschwitzung einer eiweißhaltigen Flüssigkeit, die bei Entzündungen aus den Gefäßen austritt. 2. {Biologie} Drüsenabonderung bei Insekten;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
configurare: I. anpassen, gestalten, konfigurieren {veraltet} a) gestalten b) {Fachsprache} verformen c) {EDV} einen Computer für eine konkrete Aufgabenstellung oder Problemlösung einrichten
evinzieren: {JUR} I. Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. {JUR} {gerichtlich}wiedererlangen
oblatio {f}: I. {Religion} {Kirche} Oblation {f} / Offertorium {n} (Opferstätte) II. {Religion} {Kirche} von den Gläubigen in der Eucharistie dargebrachte Gabe (heute meist durch die Kollekte ersetzt) III. {Religion} {Kirche} Oblation {f} feierliche Einsetzung von Oblatinnen und Oblaten;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
intelligo, ut credam: I. intelligo, ut credam / ich gebrauche den Verstand, um zum Glauben zu kommen zusammenfassende Formel für die Lehren P. Abaelards (1079 - 1142);
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Exsudation: {Medizin, Biologie} 1. Ausschwitzung, Absonderung eines Exsudats also einer eiweißhaltigen Flüssigkeit, die bei Entzündungen aus den Gefäßen austritt 2. Ausscheidung {f} von Mineralstoffen aus kapillar aufsteigenden und verdunsteten Bodenlösungen siehe Effloreszens
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
muta vom Verb mutare: I. muta / ändere! / verändere / wechsle / tausch um!, ändere um!, / ändere ab!, wandel!, wandel um!; II. muta {Musik} Anweisung für das Umstimmen bei den transponierenden Blasinstrumenten und Pauken;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
in der Kirche: handelt es sich hierbei um die katholische handschriftliche Gottesdienstanordnung; im Kirchenrecht: handelt es sich um einen sogenannten ordentlichen Haushalt eines Staates, Landes, einer Gemeinde mit
regelmäßíg wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben;