processus {m}: I. Prozess {m} / Verlauf {m}, Ablauf {m}, Hergang {m}, Entwicklung {f}; II. {JUR} Prozess {m} / vor einem Gericht ausgetragener Rechtsstreit {m};
processus {m}: I. Prozess {m} / Verlauf {m}, Ablauf {m}, Hergang {m}, Entwicklung {f}; II. {JUR} Prozess {m} / vor einem Gericht ausgetragener Rechtsstreit {m};
jura novit curia {lat.}: I. jura novit curia / das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht, alte, im deutschen Zivilprozes gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht (Richter) unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt;
comparer {Verb} [lat. comparere]: I. komparieren, erscheinen; veraltet vor Gericht erscheinen; comparer² {Verb} [lat. comparare]: I. komparieren² vergleichen II. {Sprachwort} komparieren, die Komparation anwenden, steigern (Komparation: hiermit handelt es sich um, die Steigerung des Adjektivs);
comparer {Verb} [lat. comparere]: I. komparieren, erscheinen; veraltet vor Gericht erscheinen; comparer² {Verb} [lat. comparare]: I. komparieren² vergleichen II. {Sprachwort} komparieren, die Komparation anwenden, steigern (Komparation: hiermit handelt es sich um, die Steigerung des Adjektivs);
comparer {Verb} [lat. comparere]: I. komparieren, erscheinen; veraltet vor Gericht erscheinen; comparer² {Verb} [lat. comparare]: I. komparieren² vergleichen II. {Sprachwort} komparieren, die Komparation anwenden, steigern (Komparation: hiermit handelt es sich um, die Steigerung des Adjektivs);
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
contumace {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kontumaz {f} / das Nichterscheinen vor Gericht; --> hieraus übertragen, aufgrund dessen da derjenige nicht erschien: Versäumnisurteil {n}; ergangener Bescheid trotz Abwesenheit; II. {österr.} Kontumaz {f} / Quarantäne {f};
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
Privatpersonen können sich vor dem Amtsgericht auch durch andere Privatpersonen anstelle eines Rechtsanwaltes in der Verhandlung vertreten lassen, es besteht keine Pflicht einen Rechtsanwalt hinzuzunehmen, dieses kann man auch selbst übernehmen aufgrund von Lug und Trug, Korruption und Vetternwirtschaft in sämtlichen Systemen sollte man dieses evt. niemals alleine begehen, ist ein Augenöffner für sämtliche Parteien als auch das Gegenüber zu entlarven, ob es sich im Umfeld, um einen Systemzombie handeln könnte
contumace {f}: I. {Rechtswort} {JUR} Kontumaz {f} / das Nichterscheinen vor Gericht; --> hieraus übertragen, aufgrund dessen da derjenige nicht erschien: Versäumnisurteil {n}; ergangener Bescheid trotz Abwesenheit; II. {österr.} Kontumaz {f} / Quarantäne {f};