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Lateinisch germanum Besitz ohne Rechtschutz

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DeutschLateinischKategorieTyp
ohne Obligo
sine obligo, Abkürzung s.o.
sine obligo
Besitz
m
res, rei, f.Substantiv
ohne sine
ohne sine b. Abl.
ohne Unterschied passimAdverb
Schiff ohne Verdeck aphractus
unkundig, ohne Kenntnis ignarus, -a, -um
ohne Unterlass richten adverso
ohne Hass und Eifer
sine ira et studio: I. {übertragen} ohne Hass und Eifer; objektiv und sachlich, unvoreingenommen;
sine ira et studioRedewendung
Nichts geschieht ohne Grund. Nihil fit sine causa.
Keine Bestrafung ohne Gesetz. Nulla poena sine lege.
ohne Zeit
sine tempore {allg.}, {übertragen}: I. ohne Zeit; II. {übertragen} ohne akademisches Viertel, d. h. pünktlich (zur genannten Zeit); Abkürzung s. t.
sine tempore
kein Verbrechen ohne Gesetz
nullum crimen sine lege: I. {Rechtswort} nullum crimen sine lege / kein Verbrechen ohne Gesetz, strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war;
nullum crimen sine legeRechtsw., FiktionRedewendung
keine Strafe ohne Gesetz
nulla poena sine lege: I. nulla poena sine lege / keine Strafe ohne Gesetz; Grundsatz des Strafrechts, nach dem bei der Festsetzung (Fiktion) einer Strafe nur ein bereits zur Tatzeit geltenden Gesetz angewendet werden darf;
nulla poena sine legeRechtsw.Redewendung
Dekl. Besitz (einer Sache) ohne Rechtschutz Detention Besitze ohne Rechtschutz
m

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
Dekl. detentio altrömisches Recht, JUR detentiones, detentionis
f
rechtSubstantiv
ohne Jahr
sine anno: I. ohne Jahr, {Buchw.} ohne Angabe des Erscheinungsjahres, Abkürzung s.a.
sine anno
objektiv und sachlich
sine ira et studio: I. {übertragen} ohne Hass und Eifer; objektiv und sachlich, unvoreingenommen;
sine ira et studioRedewendung
unvoreingenommen
sine ira et studio: I. {übertragen} ohne Hass und Eifer; objektiv und sachlich, unvoreingenommen;
sine ira et studioAdjektiv
ohne Erscheinungsort
sine loco {allg.}, {Buchw.}: I. ohne Ort, ohne Angabe des Erscheinungsortes; Abkürzung s.l.
sine locoBuchw
ohne Ort
sine loco {allg.}, {Buchw.}: I. ohne Ort, ohne Angabe des Erscheinungsortes; Abkürzung s.l.
sine locoallg
pünktlich
sine tempore {allg.}, {übertragen}: I. ohne Zeit; II. {übertragen} ohne akademisches Viertel, d. h. pünktlich (zur genannten Zeit); Abkürzung s. t.
sine temporeübertr.
ohne Ort und Jahr
sine loco et anno: ohne Ort und Jahr (Buchw. veraltet: ohne Nennung von Erscheinungsort und -jahr; Abkürzung: s.l.e.a.)
sine loco et annoRedewendung
ohne Ort und Jahr
sine loco et anno {allg.}, {Buchw.}: I. ohne Ort und Jahr; {übertragen}, {Buchw.} ohne Nennung von Erscheinungsort und -jahr; Abkürzung s.l.e.a.
sine loco et annoallg
ohne Erscheinungsort und -jahr
sine loco et anno {allg.}, {Buchw.}: I. ohne Ort und Jahr; {übertragen}, {Buchw.} ohne Nennung von Erscheinungsort und -jahr; Abkürzung s.l.e.a.
sine loco et annoBuchw
schwer verständlich, verworren, ohne Ordnung
abstrusus {Adi.} {Adi.}: I. abstrus / verborgen, versteckt; II. {übertragen} {das Innere} abstrus / verschlossen; III. {neuzeitlich}: {übertragen} /{denunzierend} / {abwertend} a) abstrus / absonderlich, töricht; b) abstrus / schwer verständlich, verworren, ohne Ordnung;
abstrususübertr.Adjektiv
Dekl. Interregnum Interregnen, Interregna
n

interregnum {n}: I. Interregnum {n} / {n} / Zwischenregierung {f}, vorläufige Rechnung {f} II. Interregnum {n} / Zeitraum, in dem eine vorläufig eingesetzte Regierung die Regierungsgeschäfte wahrnimmt; III. {Historie} Interregnum {n} ohne Plural / die angebliche kaiserlose Zeit zwischen 1254 und 1273;
Dekl. interregnum interregna
n
Substantiv
stofflich
materiale: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d)materiell, e) zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale
materialis {m}, materialis {f}, materiale {n}
Adjektiv
greifbar
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar; zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale
materialis {m}, materialis {f}, materiale {n}
Adjektiv
körperlich
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d)materiell, e) greifbar; zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale
materialis {m}, materialis {f}, materiale {n}
Adjektiv
materiell
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar; zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale
materialis {m}, materialis {f}, materiale {n}
recht, wirts, allgAdjektiv
material
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar; zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale
materialis {m}, materialis {f}, materiale {n}
philo, allgAdjektiv
erobern
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
wiedererlangen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
evinzieren
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere rechtVerb
fig. beweisen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
fig. evincere Verb
entziehen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
unumstößlich darlegen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
fig. evincere Verb
gewaltsam(es) durchbrechen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
herrschen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
sich erweichen lassen (zu) reflexiv
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
völlig besiegen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
überreden
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
zu Fall bringen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
überstehen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
hinausgelangen über irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
zur genannten Zeit
sine tempore {allg.}, {übertragen}: I. ohne Zeit; II. {übertragen} ohne akademisches Viertel, d. h. pünktlich (zur genannten Zeit); Abkürzung s. t.
sine temporeübertr.Redewendung
Dekl. Aufhalten
n

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
Dekl. detentio detentiones, detentionis
f
Substantiv
Dekl. Zurückhalten
n

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
Dekl. detentio detentiones, detentionis
f
Substantiv
Dekl. Behalten
n

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
Dekl. detentio detentiones, detentionis
f
Substantiv
Dekl. Detention -en
f

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
Dekl. detentio detentiones, detentionis
f
recht, altm, allgSubstantiv
Haft Detention veraltet -en
f

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m};
detentio altrömisches Recht, JUR detentiones, detentionis
f
rechtSubstantiv
Dekl. Gewahrsam Detention veraltet -e
m

detentio {f} Plural: detentiones: I. Zurückhalten {n}, Aufhalten {n}, Behalten {n}, Detention {f}: a) {röm. Recht} {JUR} Besitz einer Sache "ohne" Rechtsschutz; b) {röm. Recht} {JUR}: {veraltet} Haft {f}, Gewahrsam {m}, Obhut;
Dekl. detentio altrömisches Recht, JUR detentiones, detentionis
f
rechtSubstantiv
mit gutem Gewissen
bona mente / bono animo = mit Gewissheit, ohne Bedenken. mens, mentis f
bona mente
notwendige Bedingung, unerlässliche Voraussetzung -en
f

Conditio sine qua non: 1. notwendige Bedingung, ohne die etwas anderes nicht eintreten kann, unerlässliche Voraussetzung 2. Äquivalenztheorie
Conditio sine qua nonSubstantiv
Dekl. Ausschleudern
n

eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
Dekl. eiectio eiectiones, eiectionis
f
Substantiv
Dekl. das Vertreiben
n

eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
Dekl. eiectio eiectiones, eiectionis
f
Substantiv
Dekl. Hinauswerfen
n

eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
Dekl. eiectio eiectiones, eiectionis
f
Substantiv
Dekl. Ejektion -en
f

eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
Dekl. eiectio eiectiones, eiectionis
f
recht, geolo, allgSubstantiv
Dekl. Verbannung -en
f

eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
Dekl. eiectio eiectiones, eiectionis
f
Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.11.2024 13:13:33
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