ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;