nullum crimen sine lege: I. {Rechtswort} nullum crimen sine lege / kein Verbrechen ohne Gesetz, strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war;
nulla poena sine lege: I. nulla poena sine lege / keine Strafe ohne Gesetz; Grundsatz des Strafrechts, nach dem bei der Festsetzung (Fiktion) einer Strafe nur ein bereits zur Tatzeit geltenden Gesetz angewendet werden darf;
interregnum {n}: I. Interregnum {n} / {n} / Zwischenregierung {f}, vorläufige Rechnung {f} II. Interregnum {n} / Zeitraum, in dem eine vorläufig eingesetzte Regierung die Regierungsgeschäfte wahrnimmt; III. {Historie} Interregnum {n} ohne Plural / die angebliche kaiserlose Zeit zwischen 1254 und 1273;
materiale: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d)materiell, e)
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d)materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
materiale {Adj.} {n}: I. a) stofflich, b) körperlich, c) material, d) materiell, e) greifbar;
zu I. c) material {Adj.} für stofflich, sich auf einen Stoff beziehend, als Material gegeben; {Philosophie} inhaltlich, sich auf den Inhalt beziehend
zu I. d) materiell {Adj.} die Materie betreffend, Gegensatz zu immateriell; auf Gewinn und Besitz bedacht; finanziell, wirtschaftlich;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);
eiectio {f}: I. Verbannung {f}, Vertreibung {f} Hinauswerfen {n} (Ejektion / das Hinauswerfen, das Vertreiben aus dem Besitz), Ausschleudern {n}, Ejektion {f}: a) {Geol.} explosionsartiges Ausschleudern von Materie (Schlacken, Asche);