evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
abundans {Adi.}: I. abundant / überflutend, wasserreich; II. {übertragen} abundant / im Überfluss vorhanden, reichlich, vorkommend, reichlich versehen; dicht; III. (über)reich; IV. {übertragen} {bei Menschen} im Überfluss lebend / besitzend;
vae victis: I. Wehe dem Besiegten / nach dem angeblichen Ausspruchs des Gallierkönigs Brennus nach seinem Sieg über die Römer 387 v. Chr.; einem unterlegenen geht es schlecht;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen); II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen); II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}, Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen) II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
exhaurire: I. (her)ausschöpfen, (aus)leeren; II. hinausschaffen, fortschaffen, herausnehmen, herausgeben, herausgraben III. (heraus)nehmen, entziehen (wegnehmen) IV. erschöpfen, quälen, aufreiben V. durchmachen, überstehen VI. vollenden, ausführen, durchführen;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen); II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
conferens {Partizip Präsens} {m}, {f}, {n}: im Deutschen Konferenz {Nomen} für: I. a) Sitzung {f}; Besprechung {f}; b) {fig.} Tagung {f} (das Zusammensitzen / Zusammenbringen von Menschen und Themen); II. Beratschlagung {f}, beratschlagende Versammlung III. kartellartiger Zusammenschluss im (Über)Seerecht / (Über)seegeschäft;
exire: I. ausgehen, herausgehen, hinausgehen, ausziehen, entgegengehen; II. {Militär} ausrücken, ins Feld ziehen; III. an Land gehen, landen IV. {Seeschifffahrt} auslaufen V. verlassen, aufgeben, sterben, aus dem Gedächtnis schwinden (memoria); VI. {Gewässer} entspringen, münden, aus den Ufern treten;
eicere (ē-icere): I. hinauswerfen, herauswerfen, wegschleudern, ausschleudern, auswerfen II. verbannen, vertreiben, hinausstoßen, wegstoßen, ausstoßen III. hervorstoßen, stoßweise aussprechen IV. ausrotten V. herausstrecken VI. ausspeien VII. von sich geben, auswerfen; VIII. {Nautik} / {Luftfahrt} anlegen, landen lassen; IX. {Spieler /Akteure} auspfeifen {actores eicere}; X. {etwas } verwerfen, abweisen; XI. verrenken, verstauchen;
per {Präposition} mit Akk.: I. a) durch b) über c) vor … hin, längs, entlang d) II. {zeitlich} a) durch, hindurch b) während, im Verlauf III. {übertragen} a) mittels b) {kausal} wegen, infolge, aus, deswegen c) unter (dem), während IV. um, bei; per; IV. {Stück/Menge} a) je, pro, b) {Datum} bis zum, am {Präfix}: I. (hin)durch, ringsum, umher, darüber hinaus;
per {Präposition} mit Akk.: I. a) durch b) über c) vor … hin, längs, entlang d) II. {zeitlich} a) durch, hindurch b) während, im Verlauf III. {übertragen} a) mittels b) {kausal} wegen, infolge, aus, deswegen c) unter (dem), während IV. um, bei; per; IV. {Stück/Menge} a) je, pro, b) {Datum} bis zum, am {Präfix}: I. (hin)durch, ringsum, umher, darüber hinaus;
per {Präposition} mit Akk.: I. a) durch b) über c) vor … hin, längs, entlang d) II. {zeitlich} a) durch, hindurch b) während, im Verlauf III. {übertragen} a) mittels b) {kausal} wegen, infolge, aus, deswegen c) unter (dem), während IV. um, bei; per; IV. {Stück/Menge} a) je, pro, b) {Datum} bis zum, am {Präfix}: I. (hin)durch, ringsum, umher, darüber hinaus;
dilatare {Verb} {A-Konjugation}, {refl.}: I. {Medizin} dilatieren / ein Hohlorgan mechanisch erweitern; II. (aus)dehnen, ausbreiten, erweitern; vergrößern, blähen III. {Verb reflexiv}: a) sich (aus)dehnen, sich (aus)weiten, sich blähen; b) weitschweifig werden, sich verbreiten; c) sich aufhalten {fig.} IV. verzögern, aufschieben, hinausschieben, hinauszögern; V. verbreiten, (überall) bekannt machen; VI. verlängern; VII. {Physik} dilatieren / expandieren;
dilatare {Verb} {A-Konjugation}, {refl.}: I. {Medizin} dilatieren / ein Hohlorgan mechanisch erweitern; II. (aus)dehnen, ausbreiten, erweitern; vergrößern, blähen III. {Verb reflexiv}: a) sich (aus)dehnen, sich (aus)weiten, sich blähen; b) weitschweifig werden, sich verbreiten; c) sich aufhalten {fig.} IV. verzögern, aufschieben, hinausschieben, hinauszögern; V. verbreiten, (überall) bekannt machen; VI. verlängern; VII. {Physik} dilatieren / expandieren;
deserere: I. im Stich lassen, aufgeben, verlassen II. vernachlässigen, aufgeben, versäumen {übertragen} III. {Militär} desertieren (die Legion / das Heer verlassen): flüchten, Fahnenflucht begehen {irreg.}, fahnenflüchtig werden, zur Gegenseite überlaufen;
abundans {Adi.}: I. abundant / überflutend, wasserreich; II. {übertragen} abundant / im Überfluss vorhanden, reichlich, vorkommend, reichlich versehen; dicht; III. (über)reich; IV. {übertragen} {bei Menschen} im Überfluss lebend / besitzend;
abundans {Adi.}: I. abundant / überflutend, wasserreich; II. {übertragen} abundant / im Überfluss vorhanden, reichlich, vorkommend, reichlich versehen; dicht; III. (über)reich; IV. {übertragen} {bei Menschen} im Überfluss lebend / besitzend;
abundans {Adi.}: I. abundant / überflutend, wasserreich; II. {übertragen} abundant / im Überfluss vorhanden, reichlich, vorkommend, reichlich versehen; dicht; III. (über)reich; IV. {übertragen} {bei Menschen} im Überfluss lebend / besitzend;
abundans {Adi.}: I. abundant / überflutend, wasserreich; II. {übertragen} abundant / im Überfluss vorhanden, reichlich, vorkommend, reichlich versehen; dicht; III. (über)reich; IV. {übertragen} {bei Menschen} im Überfluss lebend / besitzend;
veni, vidi, vici: I. ich kam, ich sah, ich siegte / veni, vidi, vici angeblicher Ausspruch Caesars über seinen Sieg bei Zela 47 vor Christus: kaum angekommen, schon gewonnen (von einem überaus raschen Erfolg)