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Französisch Deutsch erteilte Gesetzeskraft

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DeutschFranzösischKategorieTyp
Prokuren erteilen établir des procurationsVerb
Prokura erteilen établir de procurationVerb
einen Probeauftrag erteilen passer une commande à titre d'essai Verb
die Erlaubnis erteilen transitiv donner la permission Verb
Auskunft erteilen über Akk. donner des renseignements sur Verb
jmdn. Vollmacht erteilen donner procuration Verb
jmdm. einen Auftrag erteilen passer une commande à qn Verb
jmdn. eine Auskunft erteilen fournir un renseignement à qn Verb
jmdm. das Wort erteilen donner la parole à qn Verb
das Wort erteilen
Diskussion
donner la parole Verb
jmdm. etw. zugestehen, erteilen concéder qc à qn Verb
das Imprimatur erteilen
imprimer {Verb}: I. imprimieren / drucken, bedrucken; II. imprimieren / das Imprimatur erteilen; III. imprimieren / veröffentlichen;
imprimer Verb
erteilen
intimer {Verb}: I. {Recht} {JUR} intimieren / vorladen (jmdn. eine Intimation zustellen); auffordern, gerichtlich ankündigen; II. intimieren / erteilen;
intimer Verb
Gesetzeskraft erteilen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner jur, Verwaltungspr, Rechtsw., Verwaltungsfachang. Verb
erteilen intransitiv
fournir: I. beschaffen, besorgen, versorgen, beliefern; II. liefern, beliefern III. liefern, vorlegen, vorzeigen IV. erteilen, bieten, gewähren;
fournir Verb
gutheißen irreg.
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allgVerb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner übertr., neuzeitl.Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, übertr., neuzeitl.Verb
sanktionieren
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw., neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 26.11.2024 23:52:32
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