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DeutschFranzösischKategorieTyp
bestätigen, billigen, gutheißen entériner
befürworten, gutheißen approuver Verb
bürgen, gutheißen, unterstützen cautionner
gutheißen
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter figVerb
subskribieren
souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen;
souscrire fig, allg, übertr.Verb
etwas zeichnen
souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen;
souscrire à qc Verb
Konjugieren unterschreiben
souscrire {verbe}: I. subskribiern / sich verpflichten, ein noch nicht vollständig erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen;
souscrire Verb
etwas gutheißen
souscrire {verbe}: I. subskribieren / sich verpflichten, ein noch nicht (vollständig) erschienenes Druckerzeugnis zum Zeitpunkt des Erscheinens abzunehmen; vorausbestellen; II. unterschreiben; III. {fig.} {souscrire à qc} etwas gutheißen; IV. {souscrire à qc} etwas zeichnen;
souscrire à qc figVerb
Konjugieren schmecken
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter Verb
gutheißen irreg.
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allgVerb
genießen
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter figVerb
goutieren
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter Verb
probieren
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter Verb
Konjugieren kosten
goûter {Verb}: I. goutieren / kosten, schmecken; probieren; II. {fig.} genießen; Geschmack an etwas finden; gutheißen;
goûter Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
Gesetzeskraft erteilen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner jur, Verwaltungspr, Rechtsw., Verwaltungsfachang. Verb
bestrafen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, übertr., neuzeitl.Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner übertr., neuzeitl.Verb
sanktionieren
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw., neuzeitl., Verwaltungsfachang. Verb
billigen
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 26.11.2024 23:58:08
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