Licht widerspiegeln,reflektieren [Perfektbildung mit hat]; [é wird vom Stamm zu "è" umgewandelt aber nur im Präsens/Présent und im Impérativ 1.-3. Pers. Singular und 3.Pers. Plural nicht im Futur, nicht im Conditionnel I]
niveler {Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
niveler {Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
niveler {Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
niveler {Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
{Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
niveler {Verb} [nivel(l)er = niveler, der schlusskonsonant des Stammes ist im Infinitiv nicht doppelt, jedoch verdoppelt dieser sich wieder unter dem Ton, Präsens-Indikativ, Präsens-Subjunktiv, Imperativ im Singular, sowie im Futur, Konditional, da Nebenton]: I. {allg.}, {fig.}, {übertr.} nivellieren / einebnen, ausgleichen, angleichen; II. einebnen, planieren; III. nivellieren / Höhenunterschiede mithilfe eines Nivelliergeräts bestimmen; IV. nivellierend / Unterschiede durch Ausgleichung aufheben, mildern siehe I. {fig.}, {übertragen};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};