séquestre {m}: I. {JUR}, {Rechtswort} Sequester {m} auch {n} / Sequestration {f} (Rechtswort: Beschlagnahme {f} gerichtlich angeordnete Übergabe einer strittigen Sache an einen Sequester); II. {Medizin} Sequester {m} auch {n} / abgestorbenes Knochenstück, das mit dem gesunden Knochen keine Verbindung mehr hat;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
saisir {verbe}: I. ergreifen, fassen; II. {crainte} ergreifen; III. {maladie} befallen; IV. {JUR} pfänden; un tribunal d'une affaire / ein Gericht mit einer Sache befassen; V. {marchandises de contrebande} beschlagnahmen; VI. {sens, intention} begreifen, verstehen; VII. {occasion} ergreifen; VIII. {EDV} erfassen; VIII. {se saisir} sich bemächtigen;
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
requérir {Verb}: I. requirieren / aufsuchen; nachforschen; verlangen; II. {Militär} requirieren / beschlagnahmen ( für Heereszwecke beschlagnahmen); III. {scherzhaft} requirieren / beschaffen, herbeischaffen, ankarren (auf eine Art und Weise, die von anderen noch akzeptiert wird); IV. {Rechtswort} requirieren / ein anderes Gericht (Verwaltungsgebäude) oder eine andere Verwaltungseinrichtung um Rechtshilfe in einer Sache ersuchen;
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
séquestrer {Verb}: I. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / eine Sequestration anordnen; beschlagnahmen, unter Zwangsverwaltung stellen; {personne} einsperren, der Freiheit berauben; II. {Fiktion, Rechtsw., JUR} sequestrieren / einen Sequester bestellen; III. {Medizin} sequestrieren / ein abgestorbenes Knochenstück abstoßen (in Bezug auf den Organismus oder ein Gewebe);
confisquation {f}: I. Konfiskation {f}, das Konfiszieren {n} / das Beschlagnahmen {n}, das Einziehen {n}; Beschlagnahme {f}, Beschlagnahmung {f}; II. {JUR} Konfiskation {f} / schadlose Einziehung, Wegnahme, Enteignung eines Menschen oder Gruppe von bestimmten Menschen durch Verwaltungsfachangestellte (eigentlich einer Person, Person ist eine Fiktion, durch den Staat ist auch eine Fiktion, Menschen nehmen anderen Menschen etwas weg, denn dann würde man sagen können, die Person steht allein auf dem Papier und einem Papier kann man z. B. kein Auto wegnehmen, also wird der Mensch beklaut durch angeblich andere Menschen die in der Hierarchie sich anders werten);