confisquation {f}: I. Konfiskation {f}, das Konfiszieren {n} / das Beschlagnahmen {n}, das Einziehen {n}; Beschlagnahme {f}, Beschlagnahmung {f}; II. {JUR} Konfiskation {f} / schadlose Einziehung, Wegnahme, Enteignung eines Menschen oder Gruppe von bestimmten Menschen durch Verwaltungsfachangestellte (eigentlich einer Person, Person ist eine Fiktion, durch den Staat ist auch eine Fiktion, Menschen nehmen anderen Menschen etwas weg, denn dann würde man sagen können, die Person steht allein auf dem Papier und einem Papier kann man z. B. kein Auto wegnehmen, also wird der Mensch beklaut durch angeblich andere Menschen die in der Hierarchie sich anders werten);