critique de littérature {f}: I. Literaturkritik {f} / Beurteilung des Schrifttums durch einen Angestellten, Freischaffenden, Selbstständigen, eines Menschen;
politPolitik, VerwaltungsprVerwaltungssprache, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen
condition {f}: I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
condition {f}: I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
condition {f}: I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
victimiser {Verb}: I. {allg.} viktimisieren / schikanieren; II. {neuzeitlich}: {Fachsprache}, {Verwaltungssprache}, {JUR} viktimisieren / zum Opfer (einer Straftat) machen (Opfer werden von daher im wirklichen Leben von Verwaltungsangestellten sämtlicher Schichten schikaniert oder durch diese im Nachhinein als auch im Vorfeld zu Opfern gemacht, meist durch Ausübung, Willkür durch diese Angestellten selbst initiiert als auch durch Dritte);
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire {mf}: I. Kommissar {m} / Beauftragter {m} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragter bzw. eingesetzter Kommissar); Prüfer {m}; II. {Beruf} Kommissar {m} Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
paranormal {m}, paranormale {f} {Adj.}: I. {Parapsychologie} paranormal / nicht auf herkömmlich vermitteltes Wissen von Institutionen, angestellten Wissenschaftlern (Weisungsbefugt), Kirche, Schulen (Lehrkräften / Leerkräften), religiösen Institutionen (von Menschen nur bekleidet und als Sprachrohr für ihre Zwecke wird gesprochen) erklärbar; übersinnlich;
paranormal {m}, paranormale {f} {Adj.}: I. {Parapsychologie} paranormal / nicht auf herkömmlich vermitteltes Wissen von Institutionen, angestellten Wissenschaftlern (Weisungsbefugt), Kirche, Schulen (Lehrkräften / Leerkräften), religiösen Institutionen (von Menschen nur bekleidet und als Sprachrohr für ihre Zwecke wird gesprochen) erklärbar; übersinnlich;
commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
commissaire {mf}: I. Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m} / Beauftragte {f} (durch einen Angestellten im Staatsverwaltungsapparat beauftragte bzw. eingesetzte Kommissarin); Prüferin {f}; II. {Beruf} Kommissarin {f}, weibliche Form zu Kommissar {m}Personalangestelltenbezeichnung (im Privatrecht) für Polizisten; III. {Wirtschaft} Prüfer {m}, ...prüfer (in zusammengesetzten Nomen); IV. {landschaftlich} Kommissär {m} / Kommissar {m};
zone de non-droit {m}: I. rechtsfreier Raum {m} / rechtsfreie Zone, Zone in der das Leben (in Wahrheit) frei ist und nicht durch den Staat {Fiktion} und der dazugehörigen Bediensteten [Angestellte, die sich selbst unrechtmäßig angestellt haben] ihre Justiz / und ihr Recht [Recht: Ordnungen, Richtlinien, Gesetze und Vorschriften der Angestellten] an Menschen weitergeben; {neuzeitlich} mal wieder von den Staatsterroristen aus Politikern, Verwaltungsangestellten, Religionspersonal und ihren Terroristenhelfern ins Gegenteil umgekehrt;
durch Steuergelder finanziert, die durch Zwangslohnsteuerabgabe monatlich der einzelnen Arbeitgeber der Angestellten, Teilzeitangestellten, Arbeiter zwangs- einbehalten und abgeführt werden
für die Angestellten und Scheinselbstständigen in den Medien, Politiker/innen, Verwaltungsfachangestellte künstlich erschaffen meist zum Denunzieren von diesen hervorgebracht
politPolitik, VerwaltungsprVerwaltungssprache, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Kunstw.Kunstwort, MedienMedien, mainstream mediaMainstreammedien, FiktionFiktion
obsignation {f}: I. {alt}, {Rechtswort} {JUR} Obsignation {f} / Versiegelung (durch das Gericht bzw. durch einen Angestellten, da das Gericht kein Mensch ist); II. {Rechtswort} {alt} Obsignation {f} / Bestätigung {f}, Genehmigung {f};
obsignation {f}: I. {alt}, {Rechtswort} {JUR} Obsignation {f} / Versiegelung (durch das Gericht bzw. durch einen Angestellten, da das Gericht kein Mensch ist); II. {Rechtswort} {alt} Obsignation {f} / Bestätigung {f}, Genehmigung {f};
obsignation {f}: I. {alt}, {Rechtswort} {JUR} Obsignation {f} / Versiegelung (durch das Gericht bzw. durch einen Angestellten, da das Gericht kein Mensch ist); II. {Rechtswort} {alt} Obsignation {f} / Bestätigung {f}, Genehmigung {f};
obsignation {f}: I. {alt}, {Rechtswort} {JUR} Obsignation {f} / Versiegelung (durch das Gericht bzw. durch einen Angestellten, da das Gericht kein Mensch ist); II. {Rechtswort} {alt} Obsignation {f} / Bestätigung {f}, Genehmigung {f};
obsignation {f}: I. {alt}, {Rechtswort} {JUR} Obsignation {f} / Versiegelung (durch das Gericht bzw. durch einen Angestellten, da das Gericht kein Mensch ist); II. {Rechtswort} {alt} Obsignation {f} / Bestätigung {f}, Genehmigung {f};
curule {Adj.}: I. kurulisch / in der Fügung kurulischer Stuhl: Amt(s)sessel der höchsten altrömischen Angestellten (s)Deklination im Wandel der Neuzeit, eine Agenda in der Sprache;
bloße Fiktion von Angestellten geschaffen, erdacht und erfunden für ihresgleichen, die sich selbst hierzu in ihrem Kartell ermächtigen und ermächtigten ohne Legitimation
corruption passive {f}: I. {Rechtsw.} passive Korruption / passive Bestechung: das Annehmen von Geschenken, Geld oder anderen Vorteilen durch einen Angestellten für eine Handlung, die in seinen Arbeitsbereich fällt;
corruption passive {f}: I. {Rechtsw.} passive Korruption / passive Bestechung: das Annehmen von Geschenken, Geld oder anderen Vorteilen durch einen Angestellten für eine Handlung, die in seinen Arbeitsbereich fällt;
personnel {m}, personnelle {f}: I. personell / das Personal, die Gesamtheit der Angestellten, Beschäftigten in einem Betrieb, einer Unternehmung, Firma, oder Ähnliches betreffend; II. personell / die Person betreffend; III. persönlich; IV. Personal {n} / Gesamtheit des Personals;
corruption active {f}: I. aktive Korruption / aktive Bestechung: Verleitung eines Angestellten oder einer Militär- oder Schutzdienst stehenden Person durch Geschenke, Geld oder Ähnlichen zu einer Handlung, die eine Amt- oder Dienst(pflicht)verletzung enthält; Gegensatz: passive Korruption;
corruption active {f}: I. aktive Korruption / aktive Bestechung: Verleitung eines Angestellten oder eines Militär- oder Schutzdienst stehenden Person durch Geschenke, Geld oder Ähnlichen zu einer Handlung, die eine Amt- oder Dienst(pflicht)verletzung enthält; Gegensatz: passive Korruption;
I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);
concile {m}: I. Konzil {n} / Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Vertretern der katholischen Kirche zur Erledigung wichtiger kirchlicher Angelegenheiten; II. Konzil {n} / aus Prozessoren, Vertretern von Studenten und nicht akademischen Bediensteten einer Hochschule gebildetes Gremium, das bestimmt Entscheidungsbefugnisse hat;
Spielregeln von Verwaltungsangestellten für ihres Gleichen (Angestellten, Mitarbeitern), jedoch anderen Menschen mangels Erkenntnis, Täuschung, Lug und Trug als Spielregel angenommen, gilt für alle Dinge, die durch diese geschaffen und bewirkt wurden / sind / werden in welchen Systemen und Verwaltungsdistrikten spielt keine Rolle / dieses ist unerheblich
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen;
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen