summum ius summa iniuria: I. höchstes Recht (kann) höchstes Unrecht (sein) nach Cicero, die buchstabengetreue Auslegung eines 'Gesetzes kann im Einzelfall zu größter Ungerechtigkeit führen;
jura novit curia {lat.}: I. jura novit curia / das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht, alte, im deutschen Zivilprozess gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt;
servitium {n}: I. Servitium {n} / Sklaverei {f} II. Servitium {n} / Dienstbarkeit {f}, Knechtschaft {f} III. nur im Plural {historisch / Religion / Kirche} die Abgaben {Plur.} neu ernannter Bischöfe und Äbte an die römische Kirche; {allg.} Abgaben; Einkünfte {Plur.}; IV. Sklaven {Plur.} / Knechte {Plur.} V. {Religion} Gottesdienst {m} VI. Servitium / Servitut / Servitus: {eine Bedeutung} Sklaverei {f} / danach Knechtschaft {f} {dasselbe wie Sklaverei}, {neuzeitlich} {JUR} dingliches Nutzungsrecht an fremden Eigentum;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}
Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;