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Lateinisch Deutsch Recht

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DeutschLateinischKategorieTyp
Dekl. Recht
n
Dekl. ius
n
Substantiv
recht gut approbe
recht- und gesetzlos, vogelfrei, geächtet exlexrechtAdjektiv
höchstes Recht kann höchstes Unrecht sein
summum ius summa iniuria: I. höchstes Recht (kann) höchstes Unrecht (sein) nach Cicero, die buchstabengetreue Auslegung eines 'Gesetzes kann im Einzelfall zu größter Ungerechtigkeit führen;
summum ius summa iniuriaRedewendung
(er, sie, es) spricht Recht, beurteilt, entscheidet iúdicat
das Gericht kennt das anzuwendende Recht
jura novit curia {lat.}: I. jura novit curia / das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht, alte, im deutschen Zivilprozess gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt;
jura novit curiaaltm, Rechtsw., übertr., kath. Kirche, FiktionRedewendung
Servitut allg. Sklaverei / JUR dingliches (Nutzungs)recht an fremdem Eigentum -en
n

servitium {n}: I. Servitium {n} / Sklaverei {f} II. Servitium {n} / Dienstbarkeit {f}, Knechtschaft {f} III. nur im Plural {historisch / Religion / Kirche} die Abgaben {Plur.} neu ernannter Bischöfe und Äbte an die römische Kirche; {allg.} Abgaben; Einkünfte {Plur.}; IV. Sklaven {Plur.} / Knechte {Plur.} V. {Religion} Gottesdienst {m} VI. Servitium / Servitut / Servitus: {eine Bedeutung} Sklaverei {f} / danach Knechtschaft {f} {dasselbe wie Sklaverei}, {neuzeitlich} {JUR} dingliches Nutzungsrecht an fremden Eigentum;
servitium servitia
n
Substantiv
Gerechtigkeit ist der beharrliche und dauernde Wille, jedem sein Recht zu geben. Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi.
erobern
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
evinzieren
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere rechtVerb
wiedererlangen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
entziehen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
fig. beweisen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
fig. evincere Verb
unumstößlich darlegen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
fig. evincere Verb
herrschen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
gewaltsam(es) durchbrechen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
sich erweichen lassen (zu) reflexiv
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
völlig besiegen
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
überreden
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
zu Fall bringen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
hinausgelangen über irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
überstehen irreg.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, überwältigen b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu, herrschen, unterwerfen, zu Fall bringen c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu, sich zu … bewegen lassen (lacrimis ad miserationem evinci | sich durch Tränen{vergießen} zu Mitleid bewegen lassen) e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evincere Verb
vom Stärkeren her
a fortiori: I. vom Stärkeren her II. a fortiori {Philosophie} / nach dem stärker überzeugenden Grund; III. erst recht, umso mehr (von einer Aussage)
a fortiori
Dekl. Eviktion -en
f

Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}
Dekl. evictio evictiones, evictionis
f
rechtSubstantiv
Dekl. gerichtliche Wiedererlangung -en
f

Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}
Dekl. evictio evictiones, evictionis
f
Substantiv
Dekl. Einwand -wände
m

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Dekl. Einspruch -sprüche
m

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Dekl. Ausnahme -n
f

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Dekl. Einschränkung -en
f

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Dekl. Exeptio -nes
f

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
rechtSubstantiv
Dekl. einschränkende Bedingung -en
f

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Dekl. Einrede -n
f

exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
Dekl. exeptio exeptiones, exeptionis
f
Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 05.02.2025 5:50:42
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