nomisme {m}: I. Nomismus {m} / Bindung an Gesetze, Gesetzlichkeit, besonders die vom alttestamentlichen Gesetz bestimmte Haltung der strengen Juden und mancher christlicher Gemeinschaften;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat (römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
imputer {Verb}: I. {alt} imputieren / ungerechtfertigt beschuldigen; (ungerechtfertigt) anlasten; ungerechtfertigtes zuschreiben; II. {allg.}, ankreiden / anrechnen; {Handel} (ungerechtfertigt z. B. bei Kosten, die auf den Konsument nicht übertragen werden dürfen oder belastet werden dürfen, da dies durch Erlass, Richtlinien, Gesetze, etc. da dieses ausdrücklich untersagt ist; Beispiel: Mwst gleich Mehrwertsteuer, die umsatzsteuerrechtlich nicht weiter berechnet werden darf indem diese an den Privatkunden in Rechnung gestellt wird, die MwSt zudem kein umsatzsteuerrechtlicher Begriff ist, sie ist somit inexistent, die Umsatzsteuer nur auf Unternehmer zu bestimmten Unternehme(r)n, Personen angewendet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen hierzu vorliegen bzw. geschaffen wurden und man sich freiwillig dem Umsatzsteuerrecht unterworfen hat, Umsatzsteuer immer Kann-prinzip niemals Muss) anrechnen, aufrechnen, belasten;
néolinguistique {f}: I. Neolinguistik {f} / vom dem italienischen Sprachwissenschaftler Bartoli begründete linguistische Richtung, die sich gegen die starren, ausnahmslosen Gesetze der junggrammatischen Schule richtet;
répressif {m}, répressive {f} {Adj.}: I. repressiv / hemmend, unterdrückend, Repression (I., II.) ausübend (in Bezug auf Gesetze, die im Interesse bestimmter Personenkreise, Selbstständiger, Angestellter gegen die Allgemeinheit erlassen werden);
répressif {m}, répressive {f} {Adj.}: I. repressiv / hemmend, unterdrückend, Repression (I., II.) ausübend (in Bezug auf Gesetze, die im Interesse bestimmter Personenkreise, Selbstständiger, Angestellter gegen die Allgemeinheit erlassen werden), gewaltanwendend;
répressif {m}, répressive {f} {Adj.}: I. repressiv / hemmend, unterdrückend, Repression (I., II.) ausübend (in Bezug auf Gesetze, die im Interesse bestimmter Personenkreise, Selbstständiger, Angestellter gegen die Allgemeinheit erlassen werden), gewaltanwendend;
politPolitik, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen
répressif {m}, répressive {f} {Adj.}: I. repressiv / hemmend, unterdrückend, Repression (I., II.) ausübend (in Bezug auf Gesetze, die im Interesse bestimmter Personenkreise, Selbstständiger, Angestellter gegen die Allgemeinheit erlassen werden); politisch Gewalt anwendend;
politPolitik, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, kath. Kirchekatholische Kirche, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen, FiktionFiktion
zone de non-droit {m}: I. rechtsfreier Raum {m} / rechtsfreie Zone, Zone in der das Leben (in Wahrheit) frei ist und nicht durch den Staat {Fiktion} und der dazugehörigen Bediensteten [Angestellte, die sich selbst unrechtmäßig angestellt haben] ihre Justiz / und ihr Recht [Recht: Ordnungen, Richtlinien, Gesetze und Vorschriften der Angestellten] an Menschen weitergeben; {neuzeitlich} mal wieder von den Staatsterroristen aus Politikern, Verwaltungsangestellten, Religionspersonal und ihren Terroristenhelfern ins Gegenteil umgekehrt;