infraction {f}: I. Infraktion {f} / {allg.} auch {figürlich} Bruch {m}; -bruch (in zusammengesetzten Wörtern); I. {JUR} Infraktion / Straftat {f}, Verstoß {m}; II. {Medizin} Knickungsbruch ohne vollständige Durchtrennung der Knochenstruktur;
transgression {f}: I. Transgression {f} {Geografie} / Vordringen {n} des Meeres über größere Gebiete des Festlandes II. Transgression {f} {Biologie} / das Auftreten {n} von Genotypen, die in ihrer Leistungsfähigkeit die Eltern- und Tochterformen übertreffen; III. Transgression {f} {JUR} / Verstoß {m}, Übertretung {f};
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);