rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);