déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
syndicus {m}: I. {JUR}, {Rechtswort} Syndikus {m} / der von einer Körperschaft zur Besorgung ihrer Rechtsgeschäfte aufgestellte Bevollmächtigte, Rechtsbeistand {m};
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
délégué {m}, déléguée {f}: I. Delegatin {f}, weibliche Form zu Delegat {m}, Delegierte {f}, weibliche Form zu Delegierter {m} / Abgeordnete {f}, weibliche Form zu Abgeordnete(r) {m}, Bevollmächtigte {f}, weibliche Form zu Bevollmächtigte(r) {m}, Beauftragte {f}, weibliche Form zu Beauftragte(r) {m};
délégué {m}, déléguée {f}: I. Delegatin {f}, weibliche Form zu Delegat {m}, Delegierte {f}, weibliche Form zu Delegierter {m} / Abgeordnete {f}, weibliche Form zu Abgeordnete(r) {m}, Bevollmächtigte {f}, weibliche Form zu Bevollmächtigte(r) {m}, Beauftragte {f}, weibliche Form zu Beauftragte(r) {m};
délégué {m}, déléguée {f}: I. Delegatin {f}, weibliche Form zu Delegat {m}, Delegierte {f}, weibliche Form zu Delegierter {m} / Abgeordnete {f}, weibliche Form zu Abgeordnete(r) {m}, Bevollmächtigte {f}, weibliche Form zu Bevollmächtigte(r) {m}, Beauftragte {f}, weibliche Form zu Beauftragte(r) {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};