commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;