rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);