K.-o.-Tropfen oder Knockout-Tropfen sind Medikamente, die eine narkotisierende Wirkung haben und therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel eingesetzt werden. Sie werden im Rahmen von Straftaten wie Sexual- (Drug-Facilitated Sexual Assault, DFSA) oder Eigentumsdelikten (Drug-Facilitated Crimes, DFC) genutzt, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden den Opfern unbemerkt in ihre Nahrung oder Getränke gemischt. Nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern.
absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen.
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Förargelseväckande beteende är ett brott enligt svensk lag.
Lagen, brottsbalken 16 kap, innehåller enbart följande mening om brottet: "Den som för oljud på allmän plats eller annars offentligen beter sig på ett sätt som är ägnat att väcka förargelse hos allmänheten, döms för förargelseväckande beteende till penningböter."