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Lateinisch germanum abolevit; {PP} abolitus

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DeutschLateinischKategorieTyp
ist erloschen abolitus est
erloschen sein
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
erlöschen
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
abolieren
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere allg, Fachspr., jur, übertr.Verb
niederschlagen irreg. eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere jurVerb
annullieren
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere übertr.Verb
zerstören
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
beseitigen
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere allg, übertr.Verb
aufheben irreg.
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
begnadigen
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
für ungültig erklären
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere jurVerb
abschaffen
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
vernichten
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
abolere Verb
begnadigt, für ungültig erklärt; niedergeschlagen
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum njurAdjektiv
erloschen
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum nAdjektiv
annulliert
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum nübertr.Adjektiv
vernichtet, zerstört, übertragen beseitigt
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum nAdjektiv
abgeschafft, aufgehoben, beseitigt
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum nAdjektiv
aboliert
{Partizip Perfekt} abolitus {m}, abolita {f}, abolitum {n}: I. aboliert / vernichtet, zerstört; {übertragen} beseitigt; II. abgeschafft, aufgehoben, beseitigt; III. {JUR} aboliert / a) begnadigt, für ungültig erklärt; b) niedergeschlagen: ein Strafverfahren vor seinem rechtskräftigen Abschluss niedergeschlagen; IV. erloschen V. aboliert / annulliert;
abolitus m, abolita f, abolitum nallg, Fachspr., jur, übertr.Adjektiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.11.2024 9:21:26
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