ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
ad hominem demonstrare: I. (dem Menschen) jemanden etwas so beweisen, widerlegen, dass die Rücksicht auf die Eigenart des Menschen und die Bezugnahme auf seine geläufigen Vorstellungen, nicht aber die Sache selbst die Methode bestimmen.
I. a) {abwertend} administrieren: bürokratisch verwalten, bürokratisch anordnen, bürokratisch verfügen II. {neuzeitlich wohl wieder aufwertend im (Deutschen) Sprachgebrauch wohl aufgrund administrativer Berufe} verwalten, leiten, führen;
I. a) {abwertend} administrieren: bürokratisch verwalten, bürokratisch anordnen, bürokratisch verfügen II. {neuzeitlich wohl wieder aufwertend im (Deutschen) Sprachgebrauch wohl aufgrund administrativer Berufe} verwalten, leiten, führen;
fiscale: I. Einnahmen von der kaiserlichen Schatzkammer, Gelder von der II. {veraltet} im Deutschen: Fiskal {m}, Amtsträger, der vor Gerichten die vermögenswerten Rechte des Kaisers oder eines Landesherrn zu vertreten hatte.
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen, wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evinzieren / evincere: I. a) erobern, {völlig} besiegen, b) durchsetzen, entziehen (wegnehmen / staatliches klauen), wiedererlangen, durchsetzen, dahin bringen zu c) {unumstößlich} darlegen | beweisen, d) überreden, sich erweichen lassen, {jemanden}bewegen zu e) gewaltsam durchbrechen, hinausgelangen über; II. {JUR} Jemanden durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
III. {JUR} {gerichtlich} wiedererlangen, durchsetzen;
evolvere: I. entwickeln, entfalten, entströmen, entrollen, herauswälzen, abwälzen II. entwickelnd, entfaltend / deutlich darstellen III. vertreiben, verdrängen {jemanden vom väterlichen Sitz} /{aliquem sede patria} IV. ermitteln {den Ausgang des Verbrechens ermitteln} / {exitum criminis evolvere} V. Geld auftreiben / argentum evolvere
Umkehr(ung) {f}, kein Plural bei Umkehr, Wendung {f} (neuzeitlich: 1. Unglück von großen Ausmaßen und schweren Folgen 2. entscheidende Wendung als Handlung im antiken Drama 3. entscheidende Wendung zum Schlimmen als Schlusshandlung im antiken Drama)
Schleuder {f}, Schleuderriemen {m}; metonymisch: Wurfgeschoss {n}, Vergil: Wurfnetz {n}, funda in der Medizin: Bindeverband für Teilabdeckungen am Kopf;