imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
heilen ist in der Medizin schriftlich untersagt worden; heilen kommt nur in der Heilkunde als auch in der Naturheilkund vor, im Juristischen kann heilen vorkommen, muss aber nicht, da Jura bzw. das Rechtsystem reine Fiktion ist