processus {m}: I. Prozess {m} / Verlauf {m}, Ablauf {m}, Hergang {m}, Entwicklung {f}; II. {JUR} Prozess {m} / vor einem Gericht ausgetragener Rechtsstreit {m};
obstructif {m}, obstructive {f}: I. obstruktiv / hemmend; II. {Medizin} obstruktiv / Gefäße oder Körperkanäle verstopfend, zum Beispiel von entzündlichen Prozessen;
obstructif {m}, obstructive {f}: I. obstruktiv / hemmend; II. {Medizin} obstruktiv / Gefäße oder Körperkanäle verstopfend, zum Beispiel von entzündlichen Prozessen;
psychosomatique {f}: I. Psychosomatik {f} / medizinisch-psychologische Krankheitslehre, die psychischen Prozessen bei der Entstehung körperlicher Leiden wesentliche Bedeutung beimisst;
psychosomatique {f} {Nomen}, {Adj.}: I. {Medizin} Psychosomatik {f} / medizinisch-psychologische Krankheitslehre, die psychischen Prozessen bei der Entstehung körperlicher Leiden wesentliche Bedeutung beimisst; II. psychosomatisch / die Psychosomatik betreffend, auf psychisch-körperlichen Wechselwirkungen beruhend;
indolent {m}, indolente {f}: I. indolent / geistig träge und gleichgültig; keine Gemütsbewegung erkennen lassen; II. indolent / a) schmerzunempfindlich; gleichgültig gegenüber Schmerzen; b) vom Organismus oder von einzelnen Körperteilen) schmerzfrei; c) (von krankhaften Prozessen) keine Schmerzen verursachend; III. indolent / lässig;
indolent {m}, indolente {f}: I. indolent / geistig träge und gleichgültig; keine Gemütsbewegung erkennen lassen; II. indolent / a) schmerzunempfindlich; gleichgültig gegenüber Schmerzen; b) vom Organismus oder von einzelnen Körperteilen) schmerzfrei; c) (von krankhaften Prozessen) keine Schmerzen verursachend; III. indolent / lässig;
indolent {m}, indolente {f}: I. indolent / geistig träge und gleichgültig; keine Gemütsbewegung erkennen lassen; II. indolent / a) schmerzunempfindlich; gleichgültig gegenüber Schmerzen; b) vom Organismus oder von einzelnen Körperteilen) schmerzfrei; c) (von krankhaften Prozessen) keine Schmerzen verursachend; III. indolent / lässig;
connexité {f}: I. {Rechtswort} Konnexität {f} / a) innerer Zusammenhang mehrerer (Straf-)Rechtsfälle als Voraussetzung für die Zusammenfassung in einem Gerichtsverfahren; II. {Rechtswort} Konnexität {f} / innere Abhängigkeit der auf demselben Rechtsverhältnis beruhenden wechselseitigen Ansprüche von Gläubiger und Schuldner;