imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte