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Französisch Allemand Ausschlägen

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DeutschFranzösischCatégorieTyp
ausschlagen bourgeonner botanVerb
eine Einladung ausschlagen décliner une invitation
ausschlagen irreg.
ruer {Verb}: I. {cheval} ausschlagen;
ruer
jmdn. etw. abschlagen / ausschlagen irreg. refuser qc à qn Verb
etw. verweigern
regimber {Verb intransitiv}: I. sich sträuben, rebellieren, verweigern, ausschlagen
regimber contre qc Verb
etw. ausschlagen
regimber {Verb intransitiv}: I. sich sträuben, rebellieren, verweigern, ausschlagen
regimber contre qc Verb
verstoßen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier femme Verb
ablehnen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
verweigern
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
von sich weisen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier obligation Verb
verschmähen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Rechtsw.Verb
ausschlagen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Verb
rebellieren
regimber {Verb intransitiv}: I. sich sträuben, rebellieren, verweigern, ausschlagen
regimber Verb
sich sträuben reflexiv
regimber {Verb intransitiv}: I. sich sträuben, rebellieren, verweigern, ausschlagen
regimber Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 10.11.2024 10:05:15
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