Gewerbegebiet, auch Betriebsgebiet, ist im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.
Ein Wiederverkäufer (engl. Reseller) ist ein Verkäufer eingekaufter Dienstleistungen und Produkte, z. B. im Webhosting- oder Telekommunikationsbereich.
Wiederverkäufer stehen also zwischen dem Produzenten bzw. Dienstleistungsanbieter und den Kunden.