Ne|gus im Deutschen: a) früherer Kaiser von Äthiopien, b) nur im Singular abessinischer Herrschertitel; c) nach dem Namen eines englischen Obersten: ein beliebtes punschartiges Getränk;
confessum {n}: I. Inhalt {m} eines Geständnisses, (allg.) bekannte Tatsache {übertragen} {fiktional}; generell anerkannter Fakt {m} {übertragen} {fiktional};
[allgemein bekannte Tatsache, als auch generell anerkannter Fakt > meist in der Fachsprache verwendet, meist so gedreht und entstellt wie der Gegner es für sich gebrauchen kann. der Inhalt eines Geständnisses lag meistens nicht vor, wenn der Inhalt eines Geständnisses vorangegangen sein könnte, so wird dann meist von allgemein bekannten Tatsachen gesprochen aber immer so verwendet, oft von demjenigen, der dieses zuerst anwendet, immer so wie derjenige es für sich am besten gebrauchen kann; allgemeine offenkundige Tatsache bei Behördenwillkür, Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten etc. > obwohl es keine wirklich / echten Behörden gibt, da sämtliche Sachbearbeiter / Mitarbeiter privat(rechtlich) allein wie auf offener See herangezogen werden können (Piraterie) bzw. privatrechtlich zur (Ver)antwortung belangt werden (können), sie handeln für sich und in ihrem (ihren eigenen) Namen]
domicilium {n}: I. Domizil {n}, Wohnsitz {m}, Heim {n} Wohnhaus {n}, Wohnung {f} II. Zahlungsort {m} von Wechseln III. {Astrologie} Domizil {n} für einen bestimmten Planeten zugeordnetes Tierkreiszeichen
domicilium {n}: I. Domizil {n}, Wohnsitz {m}, Heim {n} Wohnhaus {n}, Wohnung {f} II. Zahlungsort {m} von Wechseln III. {Astrologie} Domizil {n} für einen bestimmten Planeten zugeordnetes Tierkreiszeichen
salvo errore et omissione: I. {Wirtschaft} salvo errore et omissione / unter Vorbehalt von Irrtum und Auslassung; Abkürzung: s.e.e.o. {oder} s.e. et o.
dominium: I. Dominion {n} {historisch} ein in der Verwaltung nach selbstständiges Land des Britischen Reiches und Commonwealth, II. Dominium {veraltet}: Herrschaft {f}, Gewalt {f}, Herrschaftsgebiet {n}, Gebieter {Plural} {Singular: der Gebieter {m}}; III. Gastmahl {n}
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
fatal im Deutschen für: vom Schicksal bestimmt a) sehr unangenehm, und peinlich; Unannehmlichkeiten, Ärger verursachend; in Verlegenheit bringend; misslich; b) unangenehme schlimme Folgen nach sich ziehend; verhängnisvoll, verderblich, folgenschwer;
fatal(is, is,e) im Lateinischen: verhängnisvoll, vom Schicksal bestimmt, folgenschwer
fatal im Deutschen für: vom Schicksal bestimmt a) sehr unangenehm, und peinlich; Unannehmlichkeiten, Ärger verursachend; in Verlegenheit bringend; misslich; b) unangenehme schlimme Folgen nach sich ziehend; verhängnisvoll, verderblich, folgenschwer;
fatal(is, is,e) im Lateinischen: verhängnisvoll, vom Schicksal bestimmt, folgenschwer
fatal im Deutschen für: vom Schicksal bestimmt a) sehr unangenehm, und peinlich; Unannehmlichkeiten, Ärger verursachend; in Verlegenheit bringend; misslich; b) unangenehme schlimme Folgen nach sich ziehend; verhängnisvoll, verderblich, folgenschwer;
fatal(is, is,e) im Lateinischen: verhängnisvoll, vom Schicksal bestimmt, folgenschwer
abolere {lat.}, aboler {Verb transitiv}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;