Bürgen: 1. a) das Einstehen: mit seiner eigenen Person, aufgrund seines Ansehens für jemanden, etwas einstehen
b) das Gewährleisten: Gewähr dafür bieten, dass etwas der Erwartung, jemandes Wünschen entsprechend beschaffen ist
2. (Rechtssprache) das Leisten einer Bürgschaft; Türkçe: kefillik
Im Plural im Kurdischen bleibt das Nomen unverändert einziger Hinweis, dass es sich um den Plural halten könnte, wäre die Endung des Verbs in konjugierter Form. Das gleiche gilt für die unbestimmte Deklinierung (eine/einige) auch hier bleibt im Singular als auch im Plural der Nominativ unverändert (Endungen im Kurdischen bei unbestimmter Deklinierung:
Singular: - ê / Plural: - a)