Bürgen: 1. a) das Einstehen: mit seiner eigenen Person, aufgrund seines Ansehens für jemanden, etwas einstehen
b) das Gewährleisten: Gewähr dafür bieten, dass etwas der Erwartung, jemandes Wünschen entsprechend beschaffen ist
2. (Rechtssprache) das Leisten einer Bürgschaft; Türkçe: kefillik