Eviktion: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}
Eviktion / evictio: {JUR}: I. Entziehung {f} eines Besitzes durch richterliches Urteil, da wohl ein anderer ein größeres Recht darauf hat. II. gerichtliche Wiedererlangung {f}