1. jemand der [gegen Entgelt] Rat, Hilfe bei jemanden sucht, der jemanden beauftragt seine Interessen zu vertreten bzw. wahrzunehmen;
lateinisch: cliens (Genitiv: clientis) = der Hörige, zu einem Verb mit der Bedeutung biegen, beugen, neigen; eigentlich = jemand, der Anlehnung gefunden hat;
siehe Klient; in Wirtschafts-/Finanz und Steuerberatenden Berufen vertritt man die Interessen des Mandats, Auftraggeber wären somit die Mandanten. Im Bereich des Syndikats [nicht so gut gewähltes Beispiel aber auch für ein amtl. Syndikat zutreffend] und im Bereich des Rechtsbeistandes durch Anwälte spricht man von Klienten [Pl.].