flamber {Verb}: I. flambieren / absengen, abflammen; II. auflodern; II. {Küche} flambieren / Speisen (z. B. Früchte, Eis oder Ähnliches) zur Geschmacksverfeinerung mit Alkohol übergießen, anzünden und brennend auftragen;
commission {f}: I. Kommission {f} / Ausschuss {m} II. Kommission {f} / Auftrag {m} (im eigenen Namen für fremde Rechnung); III. {course} Besorgung {f}; IV. {commerce} Provision {f};
plastique de galvano {f}, galvanoplastique {f}: I. Galvanoplastik {f} / Verfahren zum Abformen von Gegenständen durch galvanisches Auftragen dicker, abziehbarer Metallschichten, wobei von den Originalen Wachs- oder andere Negative angefertigt werden, die dann in Kupfer, Nickel oder anderem Metall abgeformt werden können, wodurch zum Beispiel Pressformen für Schallplattenherstellung erzeugt, Druckplatten usw. hergestellt werden; II. galvanoplastisch {Adj.} / die Galvanoplastik betreffend, auf ihr basierend;
plastique de galvano {f}, galvanoplastique {f}: I. Galvanoplastik {f} / Verfahren zum Abformen von Gegenständen durch galvanisches Auftragen dicker, abziehbarer Metallschichten, wobei von den Originalen Wachs- oder andere Negative angefertigt werden, die dann in Kupfer, Nickel oder anderem Metall abgeformt werden können, wodurch zum Beispiel Pressformen für Schallplattenherstellung erzeugt, Druckplatten usw. hergestellt werden; II. galvanoplastisch {Adj.} / die Galvanoplastik betreffend, auf ihr basierend;
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
tachisme {m}: I. Tachismus {m} / Richtung der informellen Malerei, die seelische Regungen durch spontanes Auftragen von Farbflecken auf die Leinwand auszudrücken sucht und jede bewusste Formgestaltung ablehnt;
flamber {Verb}: I. flambieren / absengen, abflammen; II. auflodern; II. {Küche} flambieren / Speisen (z. B. Früchte, Eis oder Ähnliches) zur Geschmacksverfeinerung mit Alkohol übergießen, anzünden und brennend auftragen;
flamber {Verb}: I. flambieren / absengen, abflammen; II. auflodern; II. {Küche} flambieren / Speisen (z. B. Früchte, Eis oder Ähnliches) zur Geschmacksverfeinerung mit Alkohol übergießen, anzünden und brennend auftragen;
flamber {Verb}: I. flambieren / absengen, abflammen; II. auflodern; II. {Küche} flambieren / Speisen (z. B. Früchte, Eis oder Ähnliches) zur Geschmacksverfeinerung mit Alkohol übergießen, anzünden und brennend auftragen;