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Französisch Deutsch unbeschränkten Vollmachten

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DeutschFranzösischKategorieTyp
Dekl. Vollmacht
f
procuration
f
Substantiv
Dekl. Vollmacht Prokuration -en
f

pouvoir {Verb}, {Nomen}: I. {Verb} können, dürfen; II. {Nomen} Macht {f}; {Legislative}, {Executive} Gewalt {f}; {Recht} Befugnis; {Prokuration} Vollmacht; III. {österr.} Pouvoir {n} / Handlungs-, Verhandlungsvollmacht {f}; IV. {Technik}, {Physik} Vermögen {n}, Fähigkeit {f};
pouvoir
m

procuration
Substantiv
kommissionieren
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner wirts, polit, allg, Verwaltungspr, pol. i. übertr. S., österr.Verb
bevollmächtigen
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner Verb
beauftragen
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.11.2024 2:23:25
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