ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;