condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen;
interpréter {Verb}: I. interpretieren / auslegen, deuten; II. {übertragen} interpretieren / erklären; III. {Musik}, {Kunst} interpretieren / künstlerisch oder musikalisch wiedergeben; IV. interpretieren / darstellen