intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenir {Verb}: I. intervenieren / einschreiten, dazwischentreten; II. intervenieren / vermitteln; sich einmischen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;