attenter {Verb}: I. attentieren / versuchen; II. {übertragen} attentieren / in fremde Rechte eingreifen; III. {übertragen} {aktuell} attentieren / ein Attentat verüben / ausüben;
intervenieren / vermitteln; sich einmischen, eingreifen (von einem Staat in die Verhältnisse eines anderen Staates); III. {Rechtsw.} {JUR} intervenieren / einem Prozess beitreten, sich vermittelnd in eine Rechtssache einschalten; IV. intervenieren / als hemmender Faktor in Erscheinungen treten;
intervenition {f}: I. Intervention / das Eingreifen; das Eingreifen auch als Vermittlung ausgedrückt: durch diplomatische, militärische, wirtschaftliche Einmischung eines Staates in die Verhältnisse eines anderen; II. {Wechselrecht} Intervention {f} / Ehreneintritt eines Dritten zum Schutze eines Rückgriffschuldners; III. Intervention Maßnahme zur Verhinderung von Kursrückgängen bestimmter Effekten; IV. {Medizin} Intervention {f} / (medizinischer) Eingriff {m};
intervenition {f}: I. Intervention / das Eingreifen; das Eingreifen auch als Vermittlung ausgedrückt: durch diplomatische, militärische, wirtschaftliche Einmischung eines Staates in die Verhältnisse eines anderen; II. {Wechselrecht} Intervention {f} / Ehreneintritt eines Dritten zum Schutze eines Rückgriffschuldners; III. Intervention Maßnahme zur Verhinderung von Kursrückgängen bestimmter Effekten; IV. {Medizin} Intervention {f} / (medizinischer) Eingriff {m};
intervenition {f}: I. Intervention / das Eingreifen; das Eingreifen auch als Vermittlung ausgedrückt: durch diplomatische, militärische, wirtschaftliche Einmischung eines Staates in die Verhältnisse eines anderen; II. {Wechselrecht} Intervention {f} / Ehreneintritt eines Dritten zum Schutze eines Rückgriffschuldners; III. Intervention Maßnahme zur Verhinderung von Kursrückgängen bestimmter Effekten; IV. {Medizin} Intervention {f} / (medizinischer) Eingriff {m};
intervenition {f}: I. Intervention / das Eingreifen; das Eingreifen auch als Vermittlung ausgedrückt: durch diplomatische, militärische, wirtschaftliche Einmischung eines Staates in die Verhältnisse eines anderen; II. {Wechselrecht} Intervention {f} / Ehreneintritt eines Dritten zum Schutze eines Rückgriffschuldners; III. Intervention Maßnahme zur Verhinderung von Kursrückgängen bestimmter Effekten; IV. {Medizin} Intervention {f} / (medizinischer) Eingriff {m};