Privatpersonen können sich vor dem Amtsgericht auch durch andere Privatpersonen anstelle eines Rechtsanwaltes in der Verhandlung vertreten lassen, es besteht keine Pflicht einen Rechtsanwalt hinzuzunehmen, dieses kann man auch selbst übernehmen aufgrund von Lug und Trug, Korruption und Vetternwirtschaft in sämtlichen Systemen sollte man dieses evt. niemals alleine begehen, ist ein Augenöffner für sämtliche Parteien als auch das Gegenüber zu entlarven, ob es sich im Umfeld, um einen Systemzombie handeln könnte