cash and carry clause: I. Cash and Carry Klausel / Vertragsklausel im Überseehandel, wonach der Käufer die Ware bar bezahlen und im eigenen Schiff abholen muss; II. Cash and Carry Klausel / Bestimmung des nordamerikanischen Neutralitätsgesetzgebung von 1937, dass an Krieg führende Staaten Waffen nur gegen Barzahlung und auf Schiffen des Käufers geliefert werden dürfen;