english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;