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DeutschEnglischKategorieTyp
Dekl. Gesetze
n, pl
legislationSubstantiv
Dekl. Gesetz
n
law, statuteSubstantiv
Dekl. Gesetz zur Betrugsbekämpfung
n
anti-fraud lawSubstantiv
Gesetze rulesSubstantiv
Gesetze laws
Gesetze erlassen legislateVerb
gibt Gesetze legislates
gab Gesetze legislated
Gesetze gebend legislating
Gesetze geben legislateVerb
strengere Gesetze tighter laws
Gesetze erlassen enact legislation jur, VerwaltungsprVerb
aufgehoben (gesetze/regeln) repealed
im Rahmen der geltenden Gesetze within the framework of existing legislation
Manche Gesetze sind allerdings einfach merkwürdig. Some laws, however, are just weird.
Solche Gesetze helfen Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen. Such laws help hold employers accountable.
Hiesige Gesetze verbieten die Verwendung von Nagetieren zur Unterhaltung. Local laws forbid the use of rodents for entertainment.
Schritt halten
Unsere Gesetze können mit der Technologie nicht mehr Schritt halten.
keep pace
Our laws can't keep pace with technology any more.
Verb
Dekl. Konkubinat -e
n

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinageSubstantiv
Dekl. Konkubine -n
f

concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubinerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
wilde Ehe ugs., neuzeitlich
f

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinagerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 27.11.2024 2:07:31
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