Als Randschaden, Begleitschaden oder Kollateralschaden (von englisch collateral damage; aus dem Lateinischen collateralis für seitlich oder benachbart) wird im Feuerwehr- und Rettungswesen jener Schaden bezeichnet, der durch die Rettungsmaßnahme erst verursacht wurde, aber zur Erreichung des Ziels unabdingbar war, beispielsweise ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes, ein Flurschaden bei der Zufahrt zu einem Einsatzort, ein durch eine den Umständen geschuldete, nicht schonende Rettungstechnik (z. B. Crashrettung) verursachtes Gebrechen oder eine Notamputation.
Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell „in Kauf genommene“ Schäden aller Art. Meist wird der Begriff Kollateralschaden im militärischen Zusammenhang durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen verwendet. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet.
Sidoskador (engelska collateral damage) är i militär terminologi skadeverkningar som uppstår oavsiktligt eller genom misstag i samband med militär verksamhet. Begreppet används i första hand om skadeverkningar på civil egendom och civilpersoner; oavsiktlig bekämpning av egen trupp betecknas traditionellt vådabekämpning.