Zahlungen erpresst durch Schutzgelderpressung. Die Schutzgelderpressung bezeichnet eine Verbrechensform der Erpressung, bei welcher das Opfer für die Unterlassung von schadhaften Handlungen des Täters eine Leistung (in der Regel Geld) erbringen soll, selbst aber grundsätzlich keine weitere Gegenleistung erhält.
Das Besondere bei der Schutzgelderpressung ist in der Regel die regelmäßige Erbringung dieser Leistung, so dass die Zahllast quasi die Ausprägung einer (nichtstaatlichen) Steuer annimmt.