Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber[verband]) bzw. die Betriebsparteien (Betriebsrat, Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten oder stets verpflichtet, Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrungen) zu unterlassen.
Fredsplikt är en avtalad, ensidig eller ömsesidig, plikt mellan arbetsgivare och arbetstagare, att inte inleda stridsåtgärder under tid ett avtal löper.
Bewusstes Aneignen fremden Geistesguts. Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§ 23 UrhG). Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden. Nach anderer Ansicht bedeutet Plagiat nur das Unterlassen der Quellenangabe bei einer sonst erlaubten Benutzung des Werkes.